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Unsere AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Das Ferienhaus Emmerich handelt, sofern sie nicht selbst Eigentümer des zu vermietenden Objekts ist, im Auftrag und auf Kosten der Vermieter und vermittelt Ferienhäuser. Alle Leistungen sind in einem Mietvertrag enthalten und werden zwischen dem Gast und dem Ferienhaus Emmerich vereinbart.
2. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages
Der Vertrag abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt und zugesagt ist. Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe. Abweichende Regelungen sind mit dem Ferienhaus Emmerich zu vereinbaren.
3. Rechte und Pflichten
Der Vermieter des Ferienhaus Emmerich ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter des Ferienhaus Emmerich den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Bis zum Anreisetag ist der Gast berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Fall haften der Gast und der als Dritter Eingetretene als Gesamtschuldner für den Reisespreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt dem Vermieter des Ferienhau Emmerich vorbehalten, diesen Dritten aus wichtigem Grunde abzulehnen.
4. Mangelabhilfe
Der Vermieter des Ferienhaus Emmerich ist bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie keinen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen kann. Ist die Beherbergung im Sinne der vereinbarten Leistungen mangelhaft, so mindert sich der Preis für die Dauer des Mangels. Die Haftung des Vermieters ist auf den doppelten Preis der Vertragsleistung beschränkt. Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts berechtigen nicht zur Minderung.
5. Reiserücktritt
Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter des Ferienhaus Emmerich verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungsspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:
• bis zum 49. Tag vor Reiseantritt: 15 % vom Reisepreis, mindestens jedoch EUR 50,-
• bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 30 % vom Reisepreis
• bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 60 % vom Reisepreis
• bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 90 % vom Reisepreis
• ansonsten 100% des Reisepreises
Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist der Vermieter des Ferienhaus Emmerich zur baldmöglichsten anderweitigen Vermietung verpflichtet, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro steht dem Vermieter des Ferienhaus Emmerich trotzdem zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Rücktrittserklärungen müssen in jedem Falle schriftlich erfolgen und sind direkt an den Vermieter des Ferienhaus Emmerich zu richten.
6. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung bis 15 % des Mietpreises, jedoch mind. EUR 50,- fällig. Die Restzahlung erfolgt gemäß Reisevertrag. Die Zahlung kann in Form von Einzahlung / Überweisung auf das Konto des Vermieters des Ferienhaus Emmerich oder als Barzahlung erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Die Kurtaxe ist am Anreisetag beim Tourist-Service in Emmerich oder bei dem Vermieter des Ferienhaus Emmerich zu bezahlen.
7. Kaution
Bei Buchung wird eine Kaution von mindestens EUR 350,- mit ausgewiesen. Diese ist mit der Restmiete gemäß Mietvertrag zu zahlen. Bei Buchungen im Zeitraum Weihnachten und Silvester wird eine Kaution von EUR 350,- berechnet. Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurücküberwiesen. Eine Barerstattung bedarf der vorherigen Abstimmung.
8. Nebenkosten / Zusatzleistungen
Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders beim Objekt und auf dem Mietvertrag ausgewiesen. Die Nebenkosten für Endreinigung sind im Mietpreis enthalten, sofern im Mietvertrag nichts Anderes vereinbart wurde. Das Mietobjekt ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Sofern Bettwäsche nicht gesondert gebucht wurde, ist diese selbst mitzubringen.
9. Allgemeine Verpflichtungen/ Hausordnung
Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden, das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück des Mietobjektes ist nicht gestattet. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die in jedem Objekt ausliegt. Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.
Reklamationen bezgl. des Reinigungszustandes sind sofort bei Ankunft und vor Einzug der Ostsee-Ferienhausvermietung mitzuteilen. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.
Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Das Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist nur gestattet, wenn es bei dem Mietobjekt explizit ausgewiesen ist. Hunde und Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein in den Objekten gelassen werden. Auch bei Objekten, bei denen das Mitbringen von Haustieren ausgeschlossen ist, kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. Bitte beachten Sie die Rauchverbote in den Objekten.
Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung können weder der Vermittler noch der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Der Vermittler und der Hauseigentümer haben keine Verantwortung für Baulärm oder Staub von den Nachbargrundstücken.
11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
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